So geht Sächsisch: Brücken bauen, Kinderlachen erlauben, Genossenschaft leben

Veröffentlicht am
September 18, 2026
von
Torsten Därr

Drei Kinder wirbeln durch die Luft, lachen und lassen sich ins Netz fallen. Sie hüpfen auf einem Trampolin im gemieteten Garten in Borna. Drei ukrainische Frauen – zwei Mütter und eine helfende Nachbarin – sitzen daneben und freuen sich über ein Stück Unbeschwertheit. Doch das benachbarte ältere Ehepaar fühlte sich gestört und suchte nach Gründen, um das Spielgerät wegzubekommen.  

Wie absurd diese Beschwerden teilweise waren, zeigt eine kleine Anekdote vom Rande: Das Ehepaar regte sich allen Ernstes darüber auf, dass der Kater einer Mutter gelegentlich allein durchs Treppenhaus läuft. Als die Mitarbeiterin einer Wohnbaugenossenschaft im Landkreis Leipzig trocken fragte, ob das Tier denn im Flur uriniert habe, hieß es nur: „Nee, noch nicht!“ – wohlgemerkt nach vier Jahren friedlichem Zusammenleben. An dieser Stelle hat die Genossenschaft völlig zu Recht abgewunken und das Thema abgehakt. Das zeigt aber, wie krampfhaft hier Probleme konstruiert wurden.

Wenn das Argument am Ende doch einknickt

Beim Trampolin gab es ein längeres Hin und Her. Am Ende entschied die BWG dann leider doch gegen die Kinder: Sie seien zu laut, das Trampolin müsse weichen. Doch Kindern vorzuschreiben, beim Spielen gefälligst „leiser“ zu sein, ist schlicht weltfremd.  

Um das unmissverständlich klarzustellen: Ich unterstelle der BWG weder eine rechte Gesinnung noch Rassismus. Als ich als ehrenamtlicher Schlichter nachfragte, reagierte die Genossenschaft überraschend defensiv und warf mir vor, ich wolle sie als „rechts“ abstempeln. Dieses Wort habe ich nie in den Mund genommen.  

Die BWG berief sich stur auf das Mietrecht und den Mietvertrag. Doch genau das ist der Irrtum: Deutsches Mietrecht und unzählige Urteile stellen das kindgerechte Spielen im Garten ausdrücklich unter Schutz. Kinderlärm ist rechtlich kein Mangel, sondern hinzunehmen.  

Warum ich mich trotzdem äußere

Die drei Frauen haben das Thema längst abgehakt. Sie haben das Trampolin abgebaut, um weiteren Konflikten auszuweichen, und schauen pragmatisch nach vorn. Ich verfasse diesen Text ausdrücklich nicht in ihrem Namen.  

Ich schreibe als Bürger und Genossenschaftskind aus dem Erzgebirge. Meine Mutter war jahrelang im Genossenschaftsvorstand. Ich habe gelernt: Eine Genossenschaft verwaltet nicht nur Mietverträge, sondern stiftet Gemeinschaft.  

Die Genossenschaft wirbt mit dem Slogan „Mit. Menschlich. Wohnen“. Füllen wir dieses Versprechen wieder mit Leben! Setzen wir uns zusammen, trinken einen Kaffee und finden Lösungen auf Augenhöhe. Die Tür für ein gutes Gespräch steht jederzeit offen.

So geht Sächsisch: Brücken bauen, Kinderlachen erlauben, Genossenschaft leben

Veröffentlicht am
September 18, 2026
von
Torsten Därr

Drei Kinder wirbeln durch die Luft, lachen und lassen sich ins Netz fallen. Sie hüpfen auf einem Trampolin im gemieteten Garten in Borna. Drei ukrainische Frauen – zwei Mütter und eine helfende Nachbarin – sitzen daneben und freuen sich über ein Stück Unbeschwertheit. Doch das benachbarte ältere Ehepaar fühlte sich gestört und suchte nach Gründen, um das Spielgerät wegzubekommen.  

Wie absurd diese Beschwerden teilweise waren, zeigt eine kleine Anekdote vom Rande: Das Ehepaar regte sich allen Ernstes darüber auf, dass der Kater einer Mutter gelegentlich allein durchs Treppenhaus läuft. Als die Mitarbeiterin einer Wohnbaugenossenschaft im Landkreis Leipzig trocken fragte, ob das Tier denn im Flur uriniert habe, hieß es nur: „Nee, noch nicht!“ – wohlgemerkt nach vier Jahren friedlichem Zusammenleben. An dieser Stelle hat die Genossenschaft völlig zu Recht abgewunken und das Thema abgehakt. Das zeigt aber, wie krampfhaft hier Probleme konstruiert wurden.

Wenn das Argument am Ende doch einknickt

Beim Trampolin gab es ein längeres Hin und Her. Am Ende entschied die BWG dann leider doch gegen die Kinder: Sie seien zu laut, das Trampolin müsse weichen. Doch Kindern vorzuschreiben, beim Spielen gefälligst „leiser“ zu sein, ist schlicht weltfremd.  

Um das unmissverständlich klarzustellen: Ich unterstelle der BWG weder eine rechte Gesinnung noch Rassismus. Als ich als ehrenamtlicher Schlichter nachfragte, reagierte die Genossenschaft überraschend defensiv und warf mir vor, ich wolle sie als „rechts“ abstempeln. Dieses Wort habe ich nie in den Mund genommen.  

Die BWG berief sich stur auf das Mietrecht und den Mietvertrag. Doch genau das ist der Irrtum: Deutsches Mietrecht und unzählige Urteile stellen das kindgerechte Spielen im Garten ausdrücklich unter Schutz. Kinderlärm ist rechtlich kein Mangel, sondern hinzunehmen.  

Warum ich mich trotzdem äußere

Die drei Frauen haben das Thema längst abgehakt. Sie haben das Trampolin abgebaut, um weiteren Konflikten auszuweichen, und schauen pragmatisch nach vorn. Ich verfasse diesen Text ausdrücklich nicht in ihrem Namen.  

Ich schreibe als Bürger und Genossenschaftskind aus dem Erzgebirge. Meine Mutter war jahrelang im Genossenschaftsvorstand. Ich habe gelernt: Eine Genossenschaft verwaltet nicht nur Mietverträge, sondern stiftet Gemeinschaft.  

Die Genossenschaft wirbt mit dem Slogan „Mit. Menschlich. Wohnen“. Füllen wir dieses Versprechen wieder mit Leben! Setzen wir uns zusammen, trinken einen Kaffee und finden Lösungen auf Augenhöhe. Die Tür für ein gutes Gespräch steht jederzeit offen.