
Ich denke in letzter Zeit ziemlich viel über das nach, was ich in meiner Arbeit als Honorarkraft bei sogenannten "AZAV-zertifzierten Bildungsträgern" erlebt habe. Im Rahmen des AVGS-Coachings durfte ich wunderbare Menschen begleiten – Coachees, denen ich mich menschlich zutiefst verpflichtet gefühlt habe und mit denen ich all meine Erfahrungen und Ressourcen geteilt habe, um ihnen echte Perspektiven zu eröffnen.
Aber während die Arbeit auf der menschlichen Ebene extrem erfüllend war, stieß ich bei den Rahmenbedingungen und den bürokratischen Vorgaben immer wieder auf massive Widersprüche.
Ein zentraler Punkt, der mich bis heute beschäftigt, betrifft die Abschlussberichte für das Jobcenter beziehungsweise die Zertifizierungsstellen nach AZAV. Von mir als Freiberufler wird verlangt, detaillierte Berichte nach strengen, teils völlig willkürlichen und aus meiner Sicht aus der Zeit gefallenen Vorgaben zu erstellen. Und hier fängt die vertragsrechtliche Unklarheit an: Mein Honorarvertrag basiert rein auf Unterrichtseinheiten (UE), also auf einer Abrechnung nach Zeit. Im klassischen Vertragsrecht unterscheidet man aber klar zwischen einem Dienst- oder Honorarvertrag auf Zeit und einem Werkvertrag, bei dem ein konkretes Werk geschuldet wird. Wie kann es sein, dass von mir das Erstellen eines komplexen Werkes verlangt wird – nach Kriterien, die mir vertraglich im Detail oft gar nicht vorliegen?
Noch brisanter wird es beim Thema Datenschutz. Von mir wurde erwartet, diese Berichte mit den Klarnamen der Coachees unverschlüsselt per E-Mail zu versenden. Das widerspricht nicht nur meinen eigenen Prinzipien, sondern den Grundregeln der DSGVO. Sensible Daten gehören schlichtweg nicht unverschlüsselt durchs Netz geschickt.
Ich habe die Akademie nun um eine schriftliche Aufschlüsselung der Vertragspassagen gebeten und angefragt, wo genau geregelt ist, wie diese Berichterstellung abgegolten wird – und wie das mit dem Datenschutz vereinbart werden soll. Es geht mir nicht darum, jemanden anzuklagen, sondern vertragliche und ethische Klarheit einzufordern. Wenn wir über Qualität in der Weiterbildung sprechen, dürfen wir den Datenschutz und faire Vertragsstrukturen nicht an der Garderobe abgeben.
