Zivilcourage

Thought #305: Wenn genossenschaftliche Werte zu leeren Versprechen werden

Veröffentlicht am
September 29, 2026

Wenn eine Wohnbaugenossenschaft das Lachen und Spielen von Kindern auf einem Trampolin im Garten verbietet und diese Entscheidung dann nachträglich mit angeblicher „Sicherheit“ begründet, zeigt das, wie weit sich manche Verwalter von ihrer tatsächlichen Verantwortung entfernt haben. Bundesweite Gerichte stellen in solchen Fällen immer wieder klar, dass fröhlicher Kinderlärm und kindgerechtes Spielen im Wohnumfeld ganz selbstverständlich dazugehören. Besonders bitter wird es, wenn man die Verantwortlichen an ihr eigenes Leitbild vom „mitmenschlichen Wohnen“ erinnert und dann zu hören bekommt, das sei doch bloß ein Marketing-Slogan. Ein genossenschaftlicher Auftrag ist keine nette Werbefloskel für die Broschüre, sondern die tägliche Pflicht, das Miteinander vor Ort fair, kinderfreundlich und auf Augenhöhe zu gestalten.