
Das ungefragte Filmen von fremden Kindern im gemeinsamen Garten oder Hof überschreitet ethische und rechtliche Grenzen. Wenn Verwalter bei solchen Übergriffen wegsehen, verletzen sie ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mietern und lassen zu, dass schutzbedürftige Familien eingeschüchtert werden.
